Man setze vielmehr auf die Einsicht der Fahrgäste und darauf, dass die Menschen sich langsam an das Verbot gewöhnen. (Quelle: SPIEGEL ONLINE)
Im Kampf gegen das Böse in dieser Welt haben sich die Genussverächter schon länger auf die Taktik der kleinen Schritte verlegt. Schon beim Krieg gegen das Genussmittel Tabak mussten sie feststellen, dass seine Verbannung nicht im Hauruckverfahren durchzusetzen ist. Vielmehr hatte man sich auch dort auf kleine Schritte verlegt, in denen der Tabakgenuss immer weiter aus der Öffentlichkeit verbannt wurde. Hatten sich die Menschen an ein Verbot gewöhnt, plante man das nächste, und alles erschien halb so wild. Doch der Weg ist ja noch lange nicht zu Ende gegangen. Ziel der radikalen Genussgegner ist die totale Ausmerzung jeglicher als schlecht empfundener Genüsse, mindestens aus der Öffentlichkeit, am Besten aber auch aus der Nicht-Öffentlichkeit, also dem Privaten, also überhaupt.
Das gleiche Spiel wiederholt sich nun beim nächsten „großen“ Genussmittel, dem Alkohol. An immer mehr öffentlichen Orten wird der Genuss von Alkohol verboten oder zumindest überwacht. Noch wird behauptet, ein Feierabendbier sei kein Problem, aber wie lange noch? Und wer entscheidet, was ein Feierabendbier ist? Vorgeschoben wird die Vermeidung von Vandalismus, Randale und Verschmutzung. Aber die lassen sich natürlich nicht durch die ein oder zwei Bier verhindern, die man vielleicht während einer Straßenbahnfahrt dann nicht mehr schafft. Der logische nächste Schritt müsste also darin bestehen, alkoholisierte Menschen generell von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Orte auszuschließen.
Und wie schon beim Tabak versucht man auch beim Alkohol zuerst die Sprache zu erobern, indem man mit Alkohol nur noch negative Konnotationen verbreitet. Das Feierabendbier toleriert man noch, aber trinken bis in den Rausch wird als körperliche und charakterliche Schwäche diffamiert.
Dystopie? Keineswegs! Nach der Anti-Tabak-Bewegung formieren sich in den angelsächsischen Ländern schon die ersten neuen Anti-Alkohol-Bewegungen. Eine immer älter werdende, auf Besitzstandswahrung und mit einem übergroßen Ruhebedürfnis ausgestattete Bevölkerung wird ihnen in die Hände spielen. Noch mag es ein Personalproblem bei der flächendeckenden Überwachung geben, aber es sind bereits genug Videoüberwachungssysteme in Entwicklung, die selbständig so genanntes „antisoziales Verhalten“ erkennen können sollen. Verbunden mit biometrischen Datenbanken, aufgebaut durch neue Reisepässe und Personalausweise ergeben sich für die Genussverächter ganz neue Möglichkeiten.
Paranoia? In Großbritannien gibt es bereits Überwachungskameras die auch über einen Lautsprecher verfügen. So kann der gute Mensch in der Überwachungszentrale gleich eine öffentliche Zurechtweisung für nicht genehmes Verhalten aussprechen.
Auch in Deutschland geht man schon, von der Öffentlichkeit meist unbemerkt, weitere kleine Schritte. So verbieten die Ordnungsämter im Landkreis Höxter willkürlich den Ausschank bestimmter alkoholhaltiger Getränke mit der Begründung, die Jugend müsse geschützt werden, ganz gleich, ob auf der entsprechenden Veranstaltung überwiegend Erwachsene anwesend sind. Die betroffenen Getränke durften dabei seit eh und jeh schon nicht an Jugendliche ausgeschenkt werden, aber so bekommt man auch die, den man es auf gesetzlicher Grundlage nicht verbieten kann. Auch so kann man das Volk behutsam an ein Verbot heran führen..