Schweizer gegen Abzockerei, aber nicht für Gehälterdeckelung

Schweizer gegen Abzockerei, aber nicht für Gehälterdeckelung

Ausnahmsweise jubelt die Linke europaweit einmal über eine Schweizer Volksinitiative, nachdem man mit der erfolgreichen Initiative zum Minarett-Verbot so ganz und gar nicht glücklich war. Aber die Volksinitiative gegen die Abzockerei scheint ja so ganz nach dem Geschmack vieler Kommentatoren zu sein, allein schon des Namens wegen. Suggeriert dieser doch eine Übereinstimmung mit der Forderung, Manager-Gehälter und Bonuszahlungen staatlich zu begrenzen. Dabei bedient man sich allerdings gezielt einer verzerrten Wahrnehmung, oder erliegt dieser vielleicht auch nur.

Die Schweizer Initiative hat es sich nämlich keineswegs zum Ziel gesetzt, Gehälter und Boni in der Schweiz gesetzlich zu begrenzen. Vielmehr will sie für mehr Transparenz bei der Aushandlung der Zahlungen sorgen und der Kapitalseite, also den Aktionären, mehr Kontrolle und Mitsprache dabei zusichern. Mit einer gesetzlich festgelegten Deckelung hat das alles herzlich wenig zu tun, auch wenn das im Rest Europas von den Befürwortern solcher Gesetze nun allgemein suggeriert wird. Die Aktionäre sind weiterhin frei, den Managern als exorbitant empfundene Zahlungen zuzugestehen, aber sie haben dabei mehr Mitsprache und Kontrolle. Vielmehr soll verhindert werden, dass sich die untereinander vernetzten Aufsichtsräte und Vorstände gegenseitig hohe Zahlungen zuschustern.

Hierbei wird gerade nicht von außen in den Markt eingegriffen, wie es die Pläne zur gesetzlichen Beschränkung von Gehältern vorsehen, sondern es wird den Eignern und somit weiterhin den Marktteilnehmern überlassen, die Gehälter festzulegen.

Zur Transparenz soll beitragen, dass die Pensionskassen ihr Abstimmungsverhalten als Anteilseigner offen legen müssen, und somit nicht an etwaigen Mauscheleien teilnehmen können. Des weiteren soll jeder Aktionär die Möglichkeit haben, elektronisch an den Abstimmungen teilnehmen zu können, wobei gleichzeitig eine Übertragung des Stimmrechts verboten wird.

Alles in Allem wird das zukünftige Gesetz die Kapitalseite gegenüber den angestellten Führungskräften stärken. Vom feuchten Traum der staatlichen Gehälterbegrenzung kann hingegen keine Rede sein..