1 Beitrag am 2. März 2010

Mit seinem lange erwartetem Urteil zur Gültigkeit der Gesetze, die die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten in deutsches Recht umsetzen, hat das Bundesverfassungsgericht die zugehörigen deutschen Gesetze am heutigen Morgen für nichtig erklärt. Damit hat das Gericht die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer jetzigen Form beendet – und das unverzüglich.

Es hat die Speicherung der Daten aber nicht grundsätzlich für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt, was viele Gegner der Regelung gehofft hatten, sondern vor allem höhere Hürden gefordert. Haben die fast 35.000 Kläger, zu denen ich auch gehöre, nur einen Etappensieg errungen?

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