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Asche auf mein Haupt! Ich habe mich dort angemeldet, wo ich bisher nie hin wollte. Das mag als 180° Kehrtwende erscheinen, ist aber vielmehr als Selbstversuch (ja, billige Ausrede) gedacht und einer Veränderung meiner Kommunikationsstruktur geschuldet. In letzter Zeit befinden sich in meiner Instant-Messaging-Liste zu viele iOS-Leichen, der Rest scheint kaum noch online zu sein. Es ist manchmal deprimierend einer bitteren Wahrheit ins Auge schauen zu müssen, aber es ist unumgänglich. Diese Wahrheit lautet: man bekommt nichts mehr mit, und die wenigsten aus meinem Umfeld sind bei Last.fm (dessen soziale Netzwerkfähigkeiten ich nie genutzt habe) und Twitter angemeldet.
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Gerade ist auf SPIEGEL ONLINE ein interessanter Artikel dazu erschienen, wie Algorithmen, insbesondere in Online-Netzwerken, unser Bild der Wirklichkeit prägen, indem sie Informationen vorab für uns filtern. Das passt recht gut zu meiner kleinen, persönlichen Polemik gegen Facebook und Co. Vereinfachung führt zu Verflachung und Kontrollverlust, vor allem, wenn man sich aus Bequemlichkeit alles vorbereiten lässt..


Nein, trotz des Titels soll dies kein weiterer Anti-Soziale-Netzwerke-Beitrag werden. Er ist eher als Replik an all die gedacht, die mich ständig fragen, ob ich bei einer der VZ-Seiten angemeldet bin, oder in letzter Zeit, ob ich bei Facebook sei. Antworte ich auf diese Fragen mit dem der Wahrheit entsprechenden Nein, dann bekomme ich jedes Mal große Augen zu sehen, deren Besitzer es scheinbar nicht glauben können, dass jemand, der so viel Zeit im Internet verbringt, bei keinem der populären sozialen Netzwerke angemeldet ist. Im Anschluss folgt meist eine kurze, oder auch mal lange, Diskussion über das Für und Wider der Netzwerke. Meine Argumente dazu will ich hier jetzt mal darlegen.
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Mit seinem lange erwartetem Urteil zur Gültigkeit der Gesetze, die die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten in deutsches Recht umsetzen, hat das Bundesverfassungsgericht die zugehörigen deutschen Gesetze am heutigen Morgen für nichtig erklärt. Damit hat das Gericht die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer jetzigen Form beendet – und das unverzüglich.

Es hat die Speicherung der Daten aber nicht grundsätzlich für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt, was viele Gegner der Regelung gehofft hatten, sondern vor allem höhere Hürden gefordert. Haben die fast 35.000 Kläger, zu denen ich auch gehöre, nur einen Etappensieg errungen?

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