1 Beitrag am 24. November 2010

Was in Mecklenburg-Vorpommern schon seit dem 29. Dezember 2008 [1] und in Niedersachsen seit dem 22. Oktober 2009 [2] verboten ist, wird in den kommenden Wochen auch für Nordrhein-Westfalen erwartet: das Verbot, Dauergrünland umzubrechen und in Ackerland umzuwandeln.

Lobbyisten der selbsternannten Umweltschutzverbände fordern schon seit Jahren eine Eingrenzung des Gründlandumbruchs [3] und somit eine weiter fortschreitende Enteignung der Landwirte. Laut NABU wird beim Umbrechen des Gründlands ein Teil des im Boden gespeicherten CO2 freigesetzt, was auch niemand bestreitet. Allerdings nehmen Nutzpflanzen, die anschließend auf den umgebrochenen Wiesen angebaut werden, auch wieder CO2 auf. Darüber hinaus wird der Verlust blütenreicher Wiesen und Weiden beklagt. Wird eine Grünfläche aber landwirtschaftlich genutzt, so entstehen dort nur selten blütenreiche Flächen, da diese durch Nutztiere oder Grasschnitt ebenfalls verwertet werden. Belastbare Zahlen braucht der NABU für sein Positionspapier nicht, die „gute Sache“ erklärt sich wie immer von selbst.

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