Grünlandumbruch – Die Enteignung geht weiter

Grünlandumbruch – Die Enteignung geht weiter

Was in Mecklenburg-Vorpommern schon seit dem 29. Dezember 2008 [1] und in Niedersachsen seit dem 22. Oktober 2009 [2] verboten ist, wird in den kommenden Wochen auch für Nordrhein-Westfalen erwartet: das Verbot, Dauergrünland umzubrechen und in Ackerland umzuwandeln.

Lobbyisten der selbsternannten Umweltschutzverbände fordern schon seit Jahren eine Eingrenzung des Gründlandumbruchs [3] und somit eine weiter fortschreitende Enteignung der Landwirte. Laut NABU wird beim Umbrechen des Gründlands ein Teil des im Boden gespeicherten CO2 freigesetzt, was auch niemand bestreitet. Allerdings nehmen Nutzpflanzen, die anschließend auf den umgebrochenen Wiesen angebaut werden, auch wieder CO2 auf. Darüber hinaus wird der Verlust blütenreicher Wiesen und Weiden beklagt. Wird eine Grünfläche aber landwirtschaftlich genutzt, so entstehen dort nur selten blütenreiche Flächen, da diese durch Nutztiere oder Grasschnitt ebenfalls verwertet werden. Belastbare Zahlen braucht der NABU für sein Positionspapier nicht, die „gute Sache“ erklärt sich wie immer von selbst.

Die EU-Agrarpolitik ist den Forderungen der Naturschutzverbände nachgekommen und verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, auf eine Absenkung des Gründlandanteils von mehr als 5% ausgehend vom Basiswert im Jahr 2003 zu reagieren. Umgesetzt wird dies durch ein Umbruchverbot, wenn die Gründlandfläche um mehr als 5% gegenüber dem Wert von 2003 abnimmt. Wird der Wert überschritten, bedürfen Grünlandumbrüche einer vorherigen amtlichen Genehmigung und werden nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Die Umweltschutzerleuchteten sollten ihr Ziel, den Grünlandumbruch zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, also erreicht haben.

Jetzt kommt aber der Witz: Um einer Enteignung zuvorzukommen gehen die Landwirte dazu über, ihr bisheriges nicht genutztes Grünland noch schnell umzubrechen, bevor das Verbot in Kraft tritt. Den letzten beißen die Hunde. Davon sind vor allem die Grünlandflächen betroffen, die so schön ins Klischee der heilen NABU-Welt passen. Also solche, die nur rudimentär bewirtschaftet wurden. Würden die Flächen wirklich als Gründland gebraucht, so würde man sie nicht umbrechen. Bisher hat sich das Umbrechen nicht gelohnt und man beließ sie einfach als Grünland, auch wenn man es nicht intensiv nutzte. Will man nun aber einer Quasi-Enteignung entkommen, muss man das Grünland umbrechen. Will man es später wieder als Gründland nutzen kann man es bei Bedarf auch wieder neu einsäen.

Das Ende vom Lied ist, dass die Regelung dazu führt, dass in kurzer Zeit große Flächen von Dauergrünland umgebrochen werden, die andernfalls vorerst weiter bestanden hätten. Aber nächstes Jahr gibt es dann ja wieder eine Grünlandprämie für die Rückführung von Ackerland in Dauergrünland. EU-Agrarpolitik in Reinkultur, an Realsatire nicht zu überbieten.

Von 2001 bis 2006 ist der Rinderbestand in der EU-27 [4] kontinuierlich gesunken, nämlich um 5,3 Millionen Tiere, bzw. um 5,7 Prozent. Dauergrünland wird nicht zur Belustigung von selbsternannten Naturschutzverbänden angelegt, sondern um es landwirtschaftlich zu nutzen. Die Einmischung der Gut-Menschen-Lobbyisten und der Brüsseler Eurokraten führt nun dazu, dass viele bisher nicht genutzte Dauergrünflächen in Ackerland umgebrochen werden.

[1] top agrar: Meck-Pom: Umbruch von Dauergrünland nur mit Genehmigung möglich

[2] top agrar: Umbruchverbot von Dauergrünland in Niedersachsen

[3] NABU-Position Grünlandschutz

[4] Statistisches Bundesamt: Landwirtschaft in Deutschland und der Europäischen Union 2009

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5 Kommentare zu „Grünlandumbruch – Die Enteignung geht weiter Kommentare-Feed

Die blöden Subventionen werden doch nur aus einem Grund gezahlt !
Druckmittel , damit der Staat noch ein Grund hat die Bauern kontrollieren können !
Am besten ist wir schaffen die ab, und erhören die Preise , und belassen auch in der Landwirtschaft einmal die Wirtschaftlichkeit nach Angebot und Nachfrage !
Sowie auch 2013 die Milchquote , und im Bio bereich die Ausläufe Pflicht werden “sollen“ !

Deshalb ist das ja auch eher ein Schmerzensgeld. Bei den jetzigen Rahmenrichtlinien ist es ja nicht schwierig, der europäischen Landwirtschaft vorzuwerfen, sie sei nicht Weltmarktfähig.

All das, was sie konkurrenzfähig machen würde, besonders im Vergleich zu den Produzenten in Nord- und Südamerika, passt aber nicht ins Klischeewunschbild der so genannten bäuerlichen Landwirtschaft. Wirtschaftlichkeit würde ja zur so genannten industriellen Landwirtschaft führen – und die ist ja böse.

Wann ist Landwirtschaft eigentlich industriell; ab 100, 150 oder 200 ha? Ich warte nur auf den Ruf „Junkerland in Bauernhand„….

Wie jedes mal,
wieder nur einen schritt nach vorn gedacht .
Nächstes Jahr beschweren sich wieder alle, die keine ahnung von Landwirtschaft, Preiskoppelung an den Weltmarkt und Subventionen haben, darüber auf, das die sowieso schon viel zu viel bezuschussten Landwirte Geld der Eu “Abkassieren“ ! Und , der NABU hat nicht gelernt . In Bayern darf innerhald eines Betriebens das Verhältnis von Grün und Ackerland nicht auf Kosten des Grünlandes verändert werden . Darauf hin haben auch damals alle die Subventionen beantragen alles umgebrochen ! Denn, wer auf Geld vom Staat verzichtet, kann machen was er möchte . Fast auf jedenfall :P

Wenn man sich die EU-Agrarsubventionen und die nationalen Förderprogramme anschaut, dann muss eigentlich auch eher von Schmerzensgeldzahlungen sprechen.

Und das NABU und Konsorten nicht lernfähig sind ist kein Wunder. Dogmatiker waren noch nie lernfähig, dass liegt in der Natur ihres Daseins.

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